Aktuelle Informationen zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes (Schulmail vom 18.03.2022)

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

laut Schumail vom heutigen Tag wird die bisherige Maskenpflicht aufgrund einer Übergangsfrist bis zum 02.04.2022 an Schulen aufrechterhalten, da das bisherige Landesrecht, die Coronabetreuungsverordnung bis zu diesem Zeitpunkt Gültigkeit findet.

Wir bitten alle Schülerinnen und Schüler im Sinne eines wirksamen Gesundheitsschutzes für die Schulgemeinschaft auch für die letzte Woche vor den Ferien (04.-08.04.22) diese Schutzmaßnahme freiwillig weiterzuführen, gerade im Hinblick auf die Abiturvorbereitungswoche sowie die Sicherung der Klassenarbeiten und Klausuren.

Die Testungen finden bis zum letzten Schultag vor den Osterferien (08.04.2022) weiterhin in der derzeitigen Form statt.


Ich danke allen am Schulleben Beteiligten für die bisherige Unterstützung.

Bärbel Fischer