Testungsverfahren ab dem 20.09.2021

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

Ab Montag, den 20.09.2021, finden für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und
Lehrer sowie weitere Mitarbeiter am EKG wöchentlich drei verpflichtende Corona-Selbsttests
statt (vgl. Schulmail vom 09.09.2021: https://www.schulministerium.nrw/09092021-
neuregelung-der-quarantaene-schulen-und-erweiterte-testung

Von der Verpflichtung zur Selbsttestung sind lediglich vollständig geimpfte oder
genesene Personen ausgenommen.

Die Selbsttests werden am EKG und MWG montags, mittwochs und freitags mit allen
Schülerinnen und Schülern in der 1. Stunde durchgeführt.

Schülerinnen und Schüler der Oberstufe, deren Unterricht erst in der 3. Stunde am
EKG beginnt, finden sich pünktlich um 8.50 vor dem Raum K01 (Snooze-Raum im
Klassentrakt) zum Selbsttest ein.
Dies gilt auch für die Schülerinnen und Schüler des
MWG. Das MWG hält ein zeitgleiches Angebot für alle Schülerinnen und Schüler beider
Schulen bereit, deren Unterricht in der 3. Stunde am MWG beginnt.

Schülerinnen und Schüler, die nach einem Schulversäumnis z. B. aufgrund einer Erkrankung
genesen in den Schulalltag zurückkehren, müssen sich dienstags und donnerstags um 7.20
Uhr im Raum K01 unter Aufsicht einer Lehrkraft selbst testen.

Eine Befreiung von der Testpflicht aufgrund einer Genesung oder Impfung muss weiterhin
einmalig mit Datum der Klassen- oder Jahrgangsstufenleitung mitgeteilt werden. Die
Befreiung wird verwaltungsintern gespeichert und nach Ablauf der Frist gelöscht.

Weiterhin sind die Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen zu beachten. Dafür
benötigen wir die Unterstützung aller am Schulleben Beteiligten.

Gemeinsam können wir zur Gesunderhaltung unserer Schulgemeinschaft beitragen.

Bärbel Fischer
Thorsten Lüngen