Informationen zur Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz (Schulmail vom 23.11.21)

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

sicherlich haben Sie in den Medien verfolgt, dass ab Mittwoch, den 24.11.21, besondere Regelungen am Arbeitsplatz – auch für alle Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – gelten und dementsprechend umgesetzt werden.

Daraus folgen keine Änderungen für die Schülerinnen und Schüler

Zitat aus der Schulmail:

Die Regelungen zu den Testnachweisen für Schülerinnen und Schüler in der Coronaschutzverordnung werden beibehalten:

  • Schülerinnen und Schüler benötigen nach wie vor keinen Testnachweis für Aktivitäten im Freizeitbereich. Die regelmäßigen Schultestungen erlauben es, diese Schülergruppe außerhalb der Schule „als getestet“ anzusehen. Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren benötigen in allen Fällen, in denen die 2G-Regel gilt, auch keinen Nachweis über die Immunisierung.
  • Schülerinnen und Schüler, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, also 16 Jahre und älter sind, bekommen auf Nachfrage einen Nachweis über ihre schulische Testung. Mit dieser Bescheinigung können sie, wie bisher, außerhalb der Schule die Teilnahme an den Schultestungen belegen.
  • Schülerinnen und Schüler können zur Erfüllung von Nachweispflichten auch weiterhin auf die kostenfreien Bürgertests zurückgreifen.

Gremien der Schulmitwirkung

Auch Schulmitwirkungsveranstaltungen (z.B. Klassen- oder Schulpflegschaftssitzungen) sind schulische Nutzungen, so dass hier alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer immunisiert oder getestet sein müssen. Demnach müssen Elternvertreterinnen und Elternvertreter, die nicht bereits immunisiert sind, einen maximal 24 Stunden alten Corona-Test vorweisen. Dieser Test kann im Wege der Bürgertestung erfolgen und ist damit für die Eltern kostenfrei.“  Zitat Ende

Ich danke allen am Schulleben Beteiligten für die umsichtige Einhaltung der Regeln.

Bärbel Fischer